Präventive Restrukturierung
StaRUG
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ermöglicht seit 2021 eine präventive Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Wir begleiten Sie bei der Nutzung dieses Instruments zur Krisenbewältigung - von der Prüfung der Voraussetzungen bis zur Umsetzung des Restrukturierungsplans.
Unser Leistungsumfang
- Restrukturierung ohne Insolvenzverfahren
- Erhalt der Geschäftsführungsbefugnis
- Bindung auch widersprechender Gläubiger möglich
- Vermeidung von Reputationsschäden
- Flexible Gestaltung des Restrukturierungsplans
- Schnellere Umsetzung als im Insolvenzverfahren
Typischer Ablauf
Prüfung
Analyse der Voraussetzungen und Eignung für ein StaRUG-Verfahren.
Planentwurf
Entwicklung eines Restrukturierungsplans mit allen erforderlichen Elementen.
Abstimmung
Verhandlung mit Gläubigern und Herbeiführung der Planannahme.
Umsetzung
Begleitung bei der Durchführung des bestätigten Plans.
Für wen geeignet
- Unternehmen mit drohender Zahlungsunfähigkeit
- Firmen mit überschaubarem Gläubigerkreis
- Unternehmen mit grundsätzlich tragfähigem Geschäftsmodell
- Gesellschafter bei Sanierungsentscheidungen
Für eine erste Einschätzung und Beratung sind folgende Unterlagen hilfreich (soweit vorhanden):
- Aktuelle Liquiditätsplanung
- Übersicht der Gläubigerstruktur
- Restrukturierungskonzept
- Unternehmensplanung
Lassen Sie uns sprechen
Kontaktieren Sie uns für ein vertrauliches Erstgespräch zu Ihrer Situation.