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Präventive Restrukturierung

StaRUG

Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ermöglicht seit 2021 eine präventive Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Wir begleiten Sie bei der Nutzung dieses Instruments zur Krisenbewältigung - von der Prüfung der Voraussetzungen bis zur Umsetzung des Restrukturierungsplans.

Unser Leistungsumfang

  • Restrukturierung ohne Insolvenzverfahren
  • Erhalt der Geschäftsführungsbefugnis
  • Bindung auch widersprechender Gläubiger möglich
  • Vermeidung von Reputationsschäden
  • Flexible Gestaltung des Restrukturierungsplans
  • Schnellere Umsetzung als im Insolvenzverfahren

Typischer Ablauf

1

Prüfung

Analyse der Voraussetzungen und Eignung für ein StaRUG-Verfahren.

2

Planentwurf

Entwicklung eines Restrukturierungsplans mit allen erforderlichen Elementen.

3

Abstimmung

Verhandlung mit Gläubigern und Herbeiführung der Planannahme.

4

Umsetzung

Begleitung bei der Durchführung des bestätigten Plans.

Für wen geeignet

  • Unternehmen mit drohender Zahlungsunfähigkeit
  • Firmen mit überschaubarem Gläubigerkreis
  • Unternehmen mit grundsätzlich tragfähigem Geschäftsmodell
  • Gesellschafter bei Sanierungsentscheidungen
Hilfreiche Unterlagen

Für eine erste Einschätzung und Beratung sind folgende Unterlagen hilfreich (soweit vorhanden):

  • Aktuelle Liquiditätsplanung
  • Übersicht der Gläubigerstruktur
  • Restrukturierungskonzept
  • Unternehmensplanung

Lassen Sie uns sprechen

Kontaktieren Sie uns für ein vertrauliches Erstgespräch zu Ihrer Situation.

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