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Selbstbestimmte Sanierung

Eigenverwaltung & Schutzschirm

Die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren ermöglichen eine Sanierung im Insolvenzrahmen unter Beibehaltung der Geschäftsführungsbefugnis. Wir begleiten Sie bei der Vorbereitung und Durchführung dieser besonderen Verfahrensformen.

Unser Leistungsumfang

  • Erhalt der Geschäftsführungsbefugnis
  • Sanierung unter gerichtlichem Schutz
  • Nutzung von Insolvenzgeld und anderen Instrumenten
  • Strukturierte Gläubigerverhandlungen
  • Möglichkeit der übertragenden Sanierung
  • Positive Signalwirkung durch aktive Krisenbewältigung

Typischer Ablauf

1

Vorbereitung

Prüfung der Voraussetzungen und Erstellung der erforderlichen Unterlagen.

2

Antragstellung

Professionelle Antragstellung mit Bescheinigung nach § 270d InsO.

3

Sanierung

Umsetzung des Sanierungskonzepts im laufenden Verfahren.

4

Planbestätigung

Abstimmung und Bestätigung des Insolvenzplans.

Für wen geeignet

  • Unternehmen mit Sanierungspotenzial
  • Geschäftsführungen mit Sanierungswillen
  • Unternehmen mit professionellem Management
  • Firmen mit überschaubarer Gläubigerstruktur
Hilfreiche Unterlagen

Für eine erste Einschätzung und Beratung sind folgende Unterlagen hilfreich (soweit vorhanden):

  • Sanierungskonzept
  • Liquiditätsplan für das Verfahren
  • Bescheinigung nach § 270d InsO
  • Gläubiger- und Forderungsübersicht

Lassen Sie uns sprechen

Kontaktieren Sie uns für ein vertrauliches Erstgespräch zu Ihrer Situation.

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