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Selbstbestimmte Sanierung
Eigenverwaltung & Schutzschirm
Die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren ermöglichen eine Sanierung im Insolvenzrahmen unter Beibehaltung der Geschäftsführungsbefugnis. Wir begleiten Sie bei der Vorbereitung und Durchführung dieser besonderen Verfahrensformen.
Unser Leistungsumfang
- Erhalt der Geschäftsführungsbefugnis
- Sanierung unter gerichtlichem Schutz
- Nutzung von Insolvenzgeld und anderen Instrumenten
- Strukturierte Gläubigerverhandlungen
- Möglichkeit der übertragenden Sanierung
- Positive Signalwirkung durch aktive Krisenbewältigung
Typischer Ablauf
1
Vorbereitung
Prüfung der Voraussetzungen und Erstellung der erforderlichen Unterlagen.
2
Antragstellung
Professionelle Antragstellung mit Bescheinigung nach § 270d InsO.
3
Sanierung
Umsetzung des Sanierungskonzepts im laufenden Verfahren.
4
Planbestätigung
Abstimmung und Bestätigung des Insolvenzplans.
Für wen geeignet
- Unternehmen mit Sanierungspotenzial
- Geschäftsführungen mit Sanierungswillen
- Unternehmen mit professionellem Management
- Firmen mit überschaubarer Gläubigerstruktur
Hilfreiche Unterlagen
Für eine erste Einschätzung und Beratung sind folgende Unterlagen hilfreich (soweit vorhanden):
- Sanierungskonzept
- Liquiditätsplan für das Verfahren
- Bescheinigung nach § 270d InsO
- Gläubiger- und Forderungsübersicht
Lassen Sie uns sprechen
Kontaktieren Sie uns für ein vertrauliches Erstgespräch zu Ihrer Situation.