Arbeitnehmerrechte in der Insolvenz: Was Beschäftigte wissen müssen
Insolvenzgeld, Kündigungsschutz, Sozialplan – ein umfassender Leitfaden für Betroffene.
Wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet, stehen Arbeitnehmer vor vielen Fragen und Unsicherheiten. Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über die wichtigsten Rechte und Ansprüche von Beschäftigten im Insolvenzverfahren.
Insolvenzgeld: Gehaltssicherung für drei Monate
Das Insolvenzgeld ist eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer. Es sichert rückständige Gehälter für die letzten drei Monate vor der Insolvenzeröffnung. Der Anspruch richtet sich gegen die Bundesagentur für Arbeit, nicht gegen den insolventen Arbeitgeber.
**Wichtig:** Der Antrag auf Insolvenzgeld muss innerhalb von zwei Monaten nach Insolvenzeröffnung gestellt werden. Versäumen Sie diese Frist nicht!
Kündigungsschutz im Insolvenzverfahren
Die Insolvenz an sich ist kein Kündigungsgrund. Der Insolvenzverwalter muss bei Kündigungen die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften beachten. Allerdings verkürzt sich die Kündigungsfrist im Insolvenzverfahren auf maximal drei Monate zum Monatsende.
Sozialplan und Interessenausgleich
Bei Betriebsänderungen – wie Massenentlassungen oder Betriebsschließungen – haben Arbeitnehmer Anspruch auf Sozialplanleistungen. Im Insolvenzverfahren ist die Höhe der Sozialplanforderungen allerdings auf 2,5 Monatsgehälter begrenzt.
Fortführung des Arbeitsverhältnisses
Bei einer Betriebsfortführung oder einem Betriebsübergang auf einen Erwerber gehen die Arbeitsverhältnisse automatisch auf den neuen Inhaber über. Der Erwerber tritt in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverträgen ein.
Praktische Tipps
Lisa Bergmann
Senior Associate
Verfasst am 05. Januar 2024