Großverfahren

Galeria Karstadt Kaufhof: Dritte Insolvenz und die Zukunft des Warenhauses

Nach der dritten Insolvenz innerhalb weniger Jahre steht die Traditionsmarke vor einem fundamentalen Umbruch.

Dr. Maria Keller
28. Januar 2024
8 min Lesezeit

Die Galeria Karstadt Kaufhof GmbH hat im Januar 2024 erneut Insolvenz angemeldet. Es ist bereits das dritte Insolvenzverfahren des traditionsreichen Warenhauskonzerns innerhalb weniger Jahre. Die Entwicklung wirft grundlegende Fragen zur Zukunft des stationären Einzelhandels auf und hat weitreichende Konsequenzen für Gläubiger, Arbeitnehmer und Vermieter.

Chronologie der Krise

Die Geschichte der Galeria-Insolvenzen beginnt im April 2020, als die Corona-Pandemie den ohnehin angeschlagenen Konzern in die erste Insolvenz zwang. Nach einer Sanierung unter dem Schutzschirmverfahren und staatlichen Hilfen folgte im Oktober 2022 die zweite Insolvenz. Trotz Filialschließungen und Stellenabbau konnte das Unternehmen nicht nachhaltig stabilisiert werden.

Ursachen der aktuellen Insolvenz

Die Gründe für das erneute Scheitern sind vielschichtig: Der strukturelle Wandel im Einzelhandel mit der Verlagerung zum Online-Handel hat sich weiter beschleunigt. Hinzu kommen die gestiegenen Energiekosten, die Kaufzurückhaltung der Verbraucher aufgrund der Inflation und die hohen Mietbelastungen an den Innenstadtstandorten.

Besonders problematisch: Die nach der zweiten Insolvenz ausgehandelten Mietreduktionen erwiesen sich als nicht ausreichend. Viele Vermieter waren zudem nicht bereit, weitere Zugeständnisse zu machen, nachdem sie bereits erhebliche Einbußen hinnehmen mussten.

Auswirkungen auf Gläubiger

Für die Gläubiger bedeutet die dritte Insolvenz in vielen Fällen einen Totalausfall. Insbesondere Lieferanten, die dem Unternehmen nach der zweiten Sanierung erneut Vertrauen geschenkt haben, stehen nun vor erheblichen Forderungsausfällen. Die zu erwartende Insolvenzquote wird nach ersten Schätzungen im einstelligen Prozentbereich liegen.

Unsere Empfehlung an Gläubiger: Prüfen Sie zeitnah, ob Anfechtungsansprüche gegen Sie geltend gemacht werden könnten. Die Zahlungen der letzten Monate vor Insolvenzantragstellung könnten unter bestimmten Umständen anfechtbar sein.

Perspektiven für Arbeitnehmer

Die rund 15.000 Beschäftigten stehen erneut vor einer ungewissen Zukunft. Das Insolvenzgeld sichert zunächst die Gehälter für drei Monate. Bei einer möglichen Fortführung einzelner Standorte könnten Arbeitsplätze erhalten bleiben, allerdings ist mit einem weiteren deutlichen Stellenabbau zu rechnen.

Fazit und Ausblick

Der Fall Galeria zeigt exemplarisch die Grenzen der Sanierung: Wenn das Geschäftsmodell selbst nicht mehr tragfähig ist, können auch wiederholte Restrukturierungen keine nachhaltige Lösung bieten. Die Zukunft des Warenhauskonzepts muss grundlegend neu gedacht werden – als Erlebnisort, nicht als reiner Verkaufsraum.

Dr. Maria Keller

Partnerin, Fachanwältin für Insolvenzrecht

Verfasst am 28. Januar 2024

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