Praxiswissen

Sanierungsmoderation nach StaRUG: Erste Praxiserfahrungen nach zwei Jahren

Die außergerichtliche Sanierungsmoderation hat sich als Instrument etabliert.

Dr. Maria Keller
05. Dezember 2025
9 min Lesezeit

Die Sanierungsmoderation nach § 94 StaRUG feiert in diesen Tagen ihr zweijähriges Bestehen als praktisch relevantes Instrument. Zeit für eine Bilanz aus der Beratungspraxis.

Was ist die Sanierungsmoderation?

Die Sanierungsmoderation ermöglicht es Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, unter Begleitung eines gerichtlich bestellten Sanierungsmoderators mit ihren Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen – diskret und ohne formelles Insolvenzverfahren.

Praktische Erfahrungen

In unserer Kanzlei haben wir inzwischen mehrere Sanierungsmoderationen begleitet. Die Erfahrungen sind überwiegend positiv:

Vorteile in der Praxis:

  • Hohe Diskretion: Keine Veröffentlichung, kein Stigma
  • Erhalt der Geschäftsführung: Das Management bleibt im Amt
  • Flexibilität: Keine starren Verfahrensfristen
  • Kosteneffizienz: Geringere Kosten als ein Insolvenzverfahren
  • Herausforderungen:

  • Alle wesentlichen Gläubiger müssen zustimmen
  • Keine Möglichkeit zur Überstimmung blockierender Gläubiger
  • Der Moderator hat keine Durchsetzungsbefugnisse
  • Erfolgsfaktoren

    Unsere Erfahrung zeigt: Die Sanierungsmoderation funktioniert besonders gut bei überschaubarer Gläubigerstruktur, grundsätzlicher Einigungsbereitschaft und einem tragfähigen Sanierungskonzept.

    Fazit

    Die Sanierungsmoderation hat sich als wertvolle Ergänzung des Sanierungsinstrumentariums etabliert. Sie schließt die Lücke zwischen informeller Sanierung und formellem Restrukturierungsverfahren.

    Dr. Maria Keller

    Partnerin, Fachanwältin für Insolvenzrecht

    Verfasst am 05. Dezember 2025

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