StaRUG-Reform 2024: Neue Chancen für die vorinsolvenzliche Sanierung
Die Novellierung des StaRUG bringt wichtige Änderungen für Unternehmen in der Krise.
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) wurde zum 1. Januar 2024 novelliert. Die Reform bringt bedeutende Verbesserungen für die vorinsolvenzliche Sanierung und stärkt die Position sanierungswilliger Unternehmen. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Hintergrund der Reform
Das StaRUG trat ursprünglich am 1. Januar 2021 in Kraft und setzte die EU-Restrukturierungsrichtlinie in deutsches Recht um. Nach drei Jahren Praxiserfahrung wurden nun Schwachstellen adressiert und das Gesetz an die Bedürfnisse der Praxis angepasst.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
**1. Erleichterter Zugang zum Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen:** Die Anforderungen an den Nachweis der drohenden Zahlungsunfähigkeit wurden präzisiert. Unternehmen können nun früher und einfacher Zugang zum Verfahren erhalten.
**2. Flexiblere Plangestaltung:** Der Restrukturierungsplan kann nun auch operative Restrukturierungsmaßnahmen umfassen, nicht nur finanzielle. Dies erweitert den Anwendungsbereich erheblich.
**3. Verbesserter Arbeitnehmerschutz:** Die Rechte der Arbeitnehmervertreter im Verfahren wurden gestärkt. Der Betriebsrat muss frühzeitig informiert und in die Plangestaltung einbezogen werden.
**4. Optimierte Verfahrensabläufe:** Die Fristen für einzelne Verfahrensschritte wurden angepasst, um eine zügigere Durchführung zu ermöglichen.
Praktische Auswirkungen
Für Unternehmen in der Krise bedeutet die Reform: Das StaRUG wird als echte Alternative zum Insolvenzverfahren attraktiver. Insbesondere mittelständische Unternehmen können von der Möglichkeit profitieren, außerhalb eines Insolvenzverfahrens eine bindende Sanierung durchzuführen.
Unsere Empfehlung
Prüfen Sie bei ersten Anzeichen einer Krise, ob das StaRUG-Verfahren für Ihr Unternehmen in Frage kommt. Die vorinsolvenzliche Sanierung bietet erhebliche Vorteile: Diskretion, Erhalt der Geschäftsführung, schnellere Umsetzung und geringere Kosten als ein Insolvenzverfahren.
Unsere Kanzlei berät Sie gerne zu den Möglichkeiten des novellierten StaRUG.
Dieter Fuchs
Gründer und Seniorpartner
Verfasst am 22. Januar 2024