Insolvenzgeld 2026: Neue Höchstgrenzen ab Januar in Kraft
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt zum Jahreswechsel. Was das für Arbeitnehmer bedeutet.
Zum 1. Januar 2026 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Höhe des Insolvenzgeldes, das Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers erhalten können.
Die neuen Werte ab 2026
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung steigt auf 7.550 Euro monatlich in Westdeutschland und 7.450 Euro in Ostdeutschland. Dies entspricht einem Anstieg von rund 3,5 Prozent gegenüber 2025.
Was bedeutet das für das Insolvenzgeld?
Das Insolvenzgeld wird auf Basis des Bruttoarbeitsentgelts berechnet, maximal jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Durch die Erhöhung können Arbeitnehmer mit höherem Einkommen ab Januar 2026 entsprechend mehr Insolvenzgeld erhalten.
**Beispielrechnung:** Ein Arbeitnehmer in Westdeutschland mit einem Bruttogehalt von 8.000 Euro erhält maximal Insolvenzgeld auf Basis von 7.550 Euro (bisher 7.300 Euro). Das bedeutet eine Erhöhung des Netto-Insolvenzgeldes um etwa 150 Euro monatlich.
Wer hat Anspruch auf Insolvenzgeld?
Anspruch auf Insolvenzgeld haben alle Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Das Insolvenzgeld sichert ausstehende Gehälter für maximal drei Monate vor der Insolvenzeröffnung.
Wichtige Fristen beachten
Der Antrag auf Insolvenzgeld muss innerhalb von zwei Monaten nach Insolvenzeröffnung bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist – wer sie versäumt, verliert den Anspruch.
Praktische Hinweise
Lisa Bergmann
Senior Associate
Verfasst am 22. Dezember 2025